17. Februar 2018

Sanierungsgebiet Bildechingen

Das  Sanierungsgebiet  „Bildechingen“  wurde  im April  2013  in  das  Landessanierungsprogramm aufgenommen und am 14.05.2013 vom Gemeinderat förmlich als Sanierungsgebiet beschlossen.

Die  damit  verbundene  finanzielle  Unterstützung des  Landes  Baden-Württemberg  ermöglicht  der Stadt die Wohn- und Lebensqualität in Horb a. N., durch  die  Behebung  von  städtebaulichen Missständen, nachhaltig  zu  erhöhen.  Wichtiger Bestandteil  bei  der  Umsetzung  eines  Sanierungsgebietes  ist  die  Unterstützung  der  Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer.

Neben der Verbesserung der Wohnqualität und der Reduzierung  der  Energiekosten  können  die Eigentümer  von  einer  anteiligen  Förderung  durch die  Stadt  sowie  von  den  erhöhten  steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten  umfassend profitieren.

Nach der bewilligten Erhöhung des Förderrahmens im Jahr 2017 steht derzeit für das Sanierungsgebiet „Bildechingen“ ein Förderrahmen in Höhe von rund 916.600 Euro sowie Fördermittel in Höhe von 550.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen:

 

Bereits umgesetzte Projekte:

Hartmannstraße 2 + 4 – vorher

Hartmannstraße 2 + 4 – nach Abbruch

Ölackerweg 5 – vorher

Ölackerweg 5 – nachher